Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der White-Label-SaaS-Plattform checkflo (checkflo.de), betrieben von:

René Degelmann
Ringstr. 26, 85560 Ebersberg
E-Mail: hallo@checkflo.de

checkflo richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Entgegenstehende AGB des Lizenznehmers haben keine Geltung.

2. Leistungsgegenstand

checkflo stellt folgende White-Label-Lizenzen zur Verfügung:

  • Basic White-Label — 249 €/Monat: Gebrandete HACCP-App unter dem Logo und der Domain des Lizenznehmers, bis zu 10 Kundenbetriebe, bis zu 500 Assets/QR-Tags, PDF-Export, Offline-PWA.
  • Pro White-Label — 499 €/Monat: Alle Basic-Funktionen plus unlimitierte Assets und Kundenbetriebe, individueller Formular-Generator, API-Zugang, dynamisches Branding je Kundenbetrieb, Prioritäts-Support.
  • Enterprise — ab 1.500 €/Monat: Dedizierte Infrastruktur, ERP-/SAP-Anbindung, On-Premise-Option, SLA, dedizierter Ansprechpartner, individuelle Entwicklung. Konditionen werden individuell vereinbart.

Änderungen am Funktionsumfang werden mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail angekündigt. Wesentliche Leistungsminderungen berechtigen zur außerordentlichen Kündigung.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von checkflo zustande. Angebote von checkflo sind freibleibend.

4. Nutzungsrechte

checkflo räumt dem Lizenznehmer für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht ein, die Software im eigenen Unternehmen und gegenüber den eigenen Kunden einzusetzen. Eine Weiterlizenzierung an Dritte oder eine Subvermietung ist nicht gestattet. Reverse Engineering, Dekompilierung und Modifikation der Software sind untersagt.

5. Preise und Zahlung

Die monatliche Lizenzgebühr ist jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug ist checkflo berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen den Zugang zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen (§ 314 BGB). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von checkflo liegt insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB vor.

7. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die korrekte Einrichtung seiner Kunden, die Vergabe von Zugangsdaten und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden (DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anfrage bereitgestellt.

8. Verfügbarkeit und Support

checkflo strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Eine garantierte Verfügbarkeit (SLA) ist nur im Enterprise-Plan vereinbar. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

Support erfolgt per E-Mail an hallo@checkflo.de. Pro-Kunden erhalten priorisierten Support.

9. Haftung

checkflo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet checkflo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

checkflo haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung, vom Lizenznehmer vorgenommene Änderungen oder durch Drittanbieter verursacht wurden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der im Schadensmonat gezahlten Lizenzgebühr begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

10. Datenschutz (AVV)

Soweit checkflo im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Kunden des Lizenznehmers verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Nutzung. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

11. Änderungen dieser AGB

checkflo behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als angenommen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

13. Kontakt

René Degelmann
Ringstr. 26, 85560 Ebersberg
E-Mail: hallo@checkflo.de

Stand: Mai 2026 · Version 1